Das psychotherapeutische Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie erhalten Einblick in die Arbeitsweise der Psychotherapeut*in. Sie besprechen Ihr Anliegen und gemeinsam mit der Psychotherapeut*in wird im Erstgespräch ein mögliches Therapieziel definiert.
Sie können alle Ihre Fragen, die Sie zu Psychotherapie haben stellen und für sich abklären, ob Sie mit der Psychotherapeut*in arbeiten wollen. Die Beziehung zwischen der Klient*in und der Psychotherapeut*in ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung.
Normalerweise entwickeln wir schnell ein Gefühl dafür, wie sympathisch uns jemand ist. Sympathie spielt in einer Psychotherapie eine wichtige Rolle und ist für den Beziehungsaufbau zwischen Ihnen und Ihrer Psychotherapeut*in relevant, um gut ins miteinander Arbeiten zu kommen.
Sie werden in Ihrer Psychotherapie möglicherweise sehr persönliche Angelegenheiten besprechen.
Da diese Beziehung so einen großen Stellenwert hat, müssen sich nicht bereits nach dem Erstgespräch festlegen, ob Sie mit dieser Psychotherapeut*in Ihre Therapie beginnen wollen. Manchmal ist ein weiteres Erstgespräch oder eine Bedenkzeit sinnvoll, bevor Sie zu- oder absagen.
Sollten Sie eine Zusammenarbeit nach dem Erstgespräch nicht wünschen, werden Sie von uns jedenfalls Empfehlungen erhalten.
Rahmenbedingungen
Im Verlauf des Erstgesprächs werden auch die Rahmenbedingungen für das Psychotherapeutische Setting besprochen:
- Setting der Psychotherapie, ob es sich um eine Einzel-, Paar- oder Familientherapie handelt
- Häufigkeit der Sitzungen (z.B. wöchentlich oder zweiwöchentlich)
- Höhe des Honorars
- Bezahlung des Honorars, z. B. im Vorhinein für einen bestimmten Zeitraum, nach jeder Sitzung oder nach einem bestimmten Zeitraum gesammelt im Nachhinein
Absageregelung, z.B. bis wann sie kostenlos absagen können bzw. wann Sie Sitzungen, die Sie absagen, bezahlen müssen - Bei Gruppentherapie: Dauer der Gruppentherapie, Zahlungsverpflichtung für einen längeren Zeitraum
Sind Ziele konkretisiert und für Klient*innen und Psychotherapeut*in akzeptabel, kann die eigentliche Psychotherapie beginnen.
Verschwiegenheit
Ihre Anliegen werden in einem geschützten Rahmen besprochen. Wir unterliegen per Gesetz einer uneingeschränkten Schweigepflicht während und nach der Therapie (§ 15 PthG).
Kosten
Das Erstgespräch ist bereits ein Einstieg in die Psychotherapie und daher nehmen wir uns auch eine volle Sitzungseinheit Zeit dafür, um ihre Anliegen zu besprechen. Daher ist das Erstgespräch in unserer Praxis kostenpflichtig und wird zum gleichen Preis wie eine reguläre Sitzung verrechnet.
Abrechnung mit Krankenkasse
Die vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist in unserer Praxis derzeit leider nicht möglich. Teilrefundierung (Kostenzuschuss) durch die Krankenkasse ist bei einigen Therapeut*Innen des Teams möglich.