Erstgespräch

Das psychotherapeutische Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie erhalten Einblick in die Arbeitsweise der Psychotherapeut*in. Sie besprechen Ihr Anliegen und gemeinsam mit der Psychotherapeut*in wird im Erstgespräch ein mögliches Therapieziel definiert.

Sie können alle Ihre Fragen, die Sie zu Psychotherapie haben stellen und für sich abklären, ob Sie mit der Psychotherapeut*in arbeiten wollen. Die Beziehung zwischen der Klient*in und der Psychotherapeut*in ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung.

Normalerweise entwickeln wir schnell ein Gefühl dafür, wie sympathisch uns jemand ist. Sympathie spielt in einer Psychotherapie eine wichtige Rolle und ist für den Beziehungsaufbau zwischen Ihnen und Ihrer Psychotherapeut*in relevant, um gut ins miteinander Arbeiten zu kommen.

Sie werden in Ihrer Psychotherapie möglicherweise sehr persönliche Angelegenheiten besprechen.

Da diese Beziehung so einen großen Stellenwert hat, müssen sich nicht bereits nach dem Erstgespräch festlegen, ob Sie mit dieser Psychotherapeut*in Ihre Therapie beginnen wollen. Manchmal ist ein weiteres Erstgespräch oder eine Bedenkzeit sinnvoll, bevor Sie zu- oder absagen.

Sollten Sie eine Zusammenarbeit nach dem Erstgespräch nicht wünschen, werden Sie von uns jedenfalls Empfehlungen erhalten.

Rahmenbedingungen

Im Verlauf des Erstgesprächs werden auch die Rahmenbedingungen für das Psychotherapeutische Setting besprochen:

  • Setting der Psychotherapie, ob es sich um eine Einzel-, Paar- oder Familientherapie handelt
  • Häufigkeit der Sitzungen (z.B. wöchentlich oder zweiwöchentlich)
  • Höhe des Honorars
  • Bezahlung des Honorars, z. B. im Vorhinein für einen bestimmten Zeitraum, nach jeder Sitzung oder nach einem bestimmten Zeitraum gesammelt im Nachhinein
    Absageregelung, z.B. bis wann sie kostenlos absagen können bzw. wann Sie Sitzungen, die Sie absagen, bezahlen müssen
  • Bei Gruppentherapie: Dauer der Gruppentherapie, Zahlungsverpflichtung für einen längeren Zeitraum

Sind Ziele konkretisiert und für Klient*innen und Psychotherapeut*in akzeptabel, kann die eigentliche Psychotherapie beginnen.

 

Verschwiegenheit

Ihre Anliegen werden in einem geschützten Rahmen besprochen. Wir unterliegen per Gesetz einer uneingeschränkten Schweigepflicht während und nach der Therapie (§ 15 PthG).

 

Kosten

Das Erstgespräch ist bereits ein Einstieg in die Psychotherapie und daher nehmen wir uns auch eine volle Sitzungseinheit Zeit dafür, um ihre Anliegen zu besprechen. Daher ist das Erstgespräch in unserer Praxis kostenpflichtig und wird zum gleichen Preis wie eine reguläre Sitzung verrechnet.

 

Abrechnung mit Krankenkasse

Die vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist in unserer Praxis derzeit leider nicht möglich. Teilrefundierung (Kostenzuschuss) durch die Krankenkasse ist bei einigen Therapeut*Innen des Teams möglich.

Erstgespräch ab

€130 50 min

Einzeltherapie ab

€130 50 min

Paartherapie

€290 90 min

Traumatherapie ab

€130 50 min

EMDR ab

€130 50 min

Informationen

Hier finden Sie einen Überblick über die Rahmenbedingungen wie Absageregelung, Abrechnung mit Krankenkasse, Sozialtarife, etc. der Praxis „Mitte Mensch – Zentrum für Systemische Therapie“.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, muss dieser bis spätestens 48h vor dem Termin bei der jeweiligen Psychotherapeut*in bekanntgegeben werden.

Im Notfall

Wenn Sie über Selbstmord nachdenken oder unter dem Einfluss von Gewalt stehen, sich selbst oder anderen etwas antun wollen oder sich entsprechende Sorgen um Ihnen bekannte Personen machen, dann sollten Sie so schnell wie möglich profesionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Im akuten Notfall oder bei psychischen Krisen z.B. mit suizidalen Absichten finden Sie hier eine Übersicht zu Krisentelefonnummern und Notrufnummern.

Kostenübernahme der Krankenkasse

Die vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist in unserer Praxis derzeit leider nicht möglich. Eine Teilrefundierung (Kostenzuschuss) durch die Krankenkasse ist bei einigen Therapeut*Innen möglich.

Verschwiegenheit

Ihre Anliegen werden in einem geschützten Rahmen besprochen. Wir unterliegen per Gesetz einer uneingeschränkten Schweigepflicht während und nach der Therapie (§ 15 PthG).

Sozialtarife

Sozialtarife für Psychotherapie sind unter bestimmten Umständen und nach persönlicher Vereinbarung möglich. Für Personen, die in einer finanziell schwierigen Lage sind bieten wir in unserer Praxis „Mitte Mensch – Zentrum für Systemische Therapie“ Sozialtarife nach Verfügbarkeit an.

Leistung

Psychotherapie bietet bei Fällen diagnostizierter psychischer Erkrankung oder seelischem Leidensdruck qualifizierte fachliche Behandlung. Ziel einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, bestimmte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Abrechnung & Dauer

So individuell wie die Menschen sind, ist auch Verlauf und Dauer einer Psychotherapie. Die Dauer der Therapie und die Frequenz der Therapiesitzungen werden individuell vereinbart.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie erhalten Einblick in die Arbeitsweise der Psychotherapeut*in.

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